Flugordnung Tegelberg
Flug- und Betriebsordnung für Gleit- und Drachenflieger am Tegelberg (Auszug)
Die Tegelbergbahn hat aus Gründen der Flugsicherheit und zur Sicherstellung eines geordneten Start-, Flug-, und Landebetriebes folgende Flug- und Betriebsordnung für Gleitschrim- und Drachenflieger erlassen:
Allgemeines:
Grundsätzlich dürfen am Tegelberg nur Gleitschirm- und Drachenflieger mit einem gültigen Befähigungsnachweis fliegen und nur einen Gleitschirm oder Drachen verwenden, der ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist. Die Gleitschirm- und Drachenflugschulen, die eine Ausbildungsgenehmigung für den Tegelberg besitzen, dürfen ihre Flugschüler im Rahmen der Höhenflugschulung ausbilden.(....)
Sicherheitshöhe über der Straße:
Beim Überfliegen der Strasse am Landeplatz haben Drachen- und Gleitschirmflieger eine Mindestflughöhe von 10 m aus Sicherheitsgründen einzuhalten, damit die Fußgänger auf dem Gehweg und der Fahrzeugverkehr auf der Strasse in keinster Weise gefährdet werden.
Aufbauplätze für Gleitschirm und Drachen:
Der Aufbauplatz für Gleitschirme befindet sich neben der Ost - Startrampe, in dem speziell abgepflockten erhöhten Geländestreifen. Der Aufbauplatz für Drachen befindet sich hinter der Nordwest - Startrampe.
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Quelle: www.tegelbergbahn.de




