Passagier-/Tandemflüge:
Tandem-/Passagierflüge dürfen nur von Personen mit entsprechender Flugberechtigung durchgeführt werden, die zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis der Tegelbergbahn besitzen (siehe Aushang). Landeeinteilung für Gleitschirm- und Drachenflieger:
Aufgrund der erforderlichen Flugsicherheit und damit ein geordnetes Verfahren bei der Landeeinteilung gewährleistet ist. führen die Gleitschirm- und Drachenflieger die Landeeinteilung gemäss der Skizze auf der rechten Seite durch (Winterlandeplatz siehe Skizze auf der letzten Seite). Der Luftraum über dem Landeplatz und der jeweiligen Landeeinteilung ist unbedingt freizuhalten. Das Überfliegen der Strasse und des Parkplatzes beim Landeplatz hat mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 10 m Höhe zu erfolgen.
Gleitschirm-Flieger:
Die Position der Landeeinteilung ist für alle Windrichtungen gleich (siehe Grafiken). Die Landeeinteilung und vor allem der Endanflug der Drachenflieger darf in keinem Fall gekreuzt werden. Kommt es zu einem gleichzeitigen Endanflug eines Gleitschirm- und Drachen-; fliegers, so ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einzuhalten. Bei "Null"-Wind und in allen Zweifelsfällen muss von allen Gleitschirm-Fliegern eine Rechtsvolte geflogen werden.
Drachenflieger:
Die Position für die Rechts- oder Linksvolte ist in der nebenstehenden Grafik vorgeschrieben. Die Landeeinteilung und vor allem der Endanflug der Gleitschirm-Flieger darf in keinem Fall gekreuzt werden. Kommt es zu einem gleichzeitigen Endanflug eines Drachen- und : Gleitschirm-Fliegers, ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einzuhalten. Bei ; "Null"-Wind und in allen Zweifelsfällen muss von allen Drachenfliegern eine Linksvolte geflogen werden. Bei der Rechtsvolte (Sommerlandeplatz, nebenstehende Grafik) wird empfohlen, den : Endanflug gemäss der gestrichelten Linie vorzunehmen.
Winterlandeplatz für Gleitschirm- und Drachenflieger:
Die Landeeinteilung für den Winterlandeplatz (während der Monate von ca. November/Dezember bis März/April) ist auf der letzten Seite grafisch dargestellt. Auch hier gelten die o.a. Regeln für Gleitschirm- und Drachenflieger sinngemäß, vor allem hinsichtlich Verbot des "Kreuzens" beim
Endanflug. Der Winterlandeplatz ist grundsätzlich während der gesamten Skisaison am Tegelberg anzufliegen, unabhängig davon, ob die Lifte in Betrieb sind oder nicht!
Verlassen des Landeplatzes, Abbauplätze für Gleitschirme und Drachen:
Nach der Landung ist auf nachfolgende Gleitschirm- oder Drachenflieger zu achten, der Zielkreis zu räumen und der Landeplatz unverzüglich in Richtung der Abbauplätze zu verlassen (siehe neben-i stehende Grafik). Beim Verlassen des Landeplatzes unbedingt den Endanflug der nachfolgenden t Gleitschirm- und Drachenflieger freihalten. Das Abstellen der Fluggeräte bei den Abbauplätzen hat ; innerhalb der gekennzeichneten (gemähten) Linien zu erfolgen, damit ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Landeplatz (Zielkreis) und vor allem für den Endanflug der Gleitschirm- und Drachenflieger vorhanden ist (siehe Grafik). Alle Fluggeräte sind nach der Landung am jeweiligen Abbauplatz sofort abzubauen und zu entfernen, damit für nachfolgende Flieger ausreichend Platz zum Abbau vorhanden ist.
Informationspflicht, Behördengenehmigung, Flugverbot.
Alle Gleitschirm- und Drachenflieger haben die Pflicht, sich an der Informationstafel in der Talstation der Tegelbergbahn über Änderungen, Neuerungen, etc. selbständig zu informieren. Diese Flugbetriebsordnung ergänzt die behördlichen Genehmigungen, Auflagen und die sonstigen Bestimmungen, die den Flugbetrieb für Gleitschirm- und Drachenfliegen am Tegelberg regeln. Die Geschäftsleitung der Tegelbergbahn behält sich das Recht vor, ein Flugverbot von bestimmter Dauer gegenüber Personen zu verhängen, die gegen diese Flug- und Betriebsordnung verstoßen oder in sonstiger Weise die Sicherheit und den Flugbetrieb gefährden. Dieses Flugverbot kann bei schweren Verstoßes gegen die Sicherheitsbestimmungen gegebenenfalls mit einem Beförderungs-und/oder Zutrittsverbot zusätzlich belest werden.
Schwangau, den 1. April 2002
Quelle: www.tegelbergbahn.de


